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1336. Juni 24. o. O. (dat.).

VIII kal. Julii.

Otto gen. v. Glubocz (Glaubitz), sowie Rudiger u. Heinr. v. Hugevicz (Haugwitz) bek., daß ihr Freund u. Schwestermann, der gestr. Peter Santko mit reiflicher Überlegung u. ihrem Rat seinen Wald gen. Nidek (Neideck, Neudecke, Kr. Frankenstein, vgl. 1336 April 26), wie er in seinen alten Grenzen festgesetzt ist, aus Frömmigkeit dem Kl. zu Camencz unter Vorbehalt des Nutzungsrechtes für seine Lebzeiten übergeben u. geschenkt hat, u. daß ferner dafür H. Dietrich, Abt dieses Kl., dem gen. Peter wegen seiner vielen dem Kl. erwiesenen Dienste das Dorf Slabotendorf (Schlottendorf, Kr. Frankenstein) mit allen seinen Einkünften u. Nutzungen lebenslänglich eingeräumt hat, doch so, daß an beiden (Neideck u. Schlottendorf) nach Peters Tode dessen Erben u. Nachfolger keine Rechte haben, sondern beide ohne weiteres in des Klosters Eigentum zurückkehren sollen.

O. Z.


Bresl. Staatsarch. Urk. Kl. Kamenz 107d mit dem beschädigten Abtssiegel, dem Konventssiegel, dem Siegel des Rüdiger v. Haugwitz (i. Schilde der Widderkopf), dem stark beschädigten, fast unkenntlichen S. des Peter Santko (nur noch die Buchstaben ... TRI SAN ... entzifferbar), dem S. des Otto v. Glaubitz (i. Schilde der gekrümmte Fisch) u. dem jetzt verloren gegangenen S. des Heinr. v. Haugwitz. Abgedr. bei Pfotenhauer, Urk. d. Kl. Kamenz (Cod. dipl. Sil. X), S. 126 mit Abbildung des Konventssiegels.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.